Umwelt

Mehr Wissen: Der Erdgipfel in RIO und was er bewirkte

Der Erdgipfel, Rio, 1992.

Die Rio-Konferenz 1992 gilt aus gutem Grund als Meilenstein der internationalen Umweltpolitik; die Maßnahmen, die dort angestoßen wurden, führten zu zahlreichen internationalen, nationalen und lokalen Gesetzen und Aktionen. Dazu zählen allen voran die Agenda 21 sowie die Biodiversitätskonvention. Ein Überblick.

Angestoßen wurden:


1.) Agenda 21
2.) Die Biodiversitätskonvention
3.) Die Forest Principles
4.) Die Klimarahmenkonvention
5.) Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung
6.) Grundstein für den 1994 in Paris unterschriebe Übereinkommen der Vereinten Nationen der Wüstenbildung
7.) Im Nachfolgeprozess wurde die Commission on Sustainable Developement, CSD, Kommission für Nachhaltige Entwicklung, gelegt.

1. Agenda 21:

Das entwicklungs- und umweltpolitische Pamphlet beinhaltete Forderungen und Zielsetzungen für eine lebenswerte Gegenwart, ohne den kommenden Generationen ihre Chancen zu nehmen. Das fast 300 Seiten umfassende Dokument legte Leitlinien für das 21. Jahrhundert fest, mit dem Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit in ökologischen, ökonomischen und sozialen Bereichen. Im Ergebnis zielte sie darauf ab, eine Balance zwischen wirtschaftlichem Wachstum, Umweltschutz und sozialer Gerechtigkeit zu finden.

Die Leitlinien beinhalteten dabei neue Bildungsmethoden ebenso wie die Erhaltung natürlicher Ressourcen und nachhaltiges Wirtschaften. Weit oben auf der Agenda stand außerdem die Ursachen von Armut, der Versuch, Konsumgewohnheiten zu verändern, die Bekämpfung von Entwaldung, der Schutz der Ozeane sowie die Teilhabe der Frau an einer nachhaltigen, gerechten Entwicklung.

Die Vereinbarung sprach vorrangig internationale Organisationen und nationale Regierungen; aber auch alle weiteren politischen Ebenen wurden aufgefordert, im Sinne dieser Ziele zu handeln. Gemäß Kapitel 28 („Initiativen der Kommunen zur Unterstützung der Agenda 21“) seien viele der globalen Probleme am besten auf der örtlichen Ebene zu lösen. Unter dem Motto „Global denken – lokal handeln!“ wurde deshalb jede Kommune der 178 Unterzeichnerländer aufgerufen, eine eigene lokale Agenda 21 zu erarbeiten. Im Rahmen des Johannisburg-Weltgipfel 2002 erklärten Vertretende der Kommunen, sich verstärkt für ihre Umsetzung einzusetzen. Bis dahin wurde der Erfolg allerdings als mittelmäßig eingestuft. Die Nachfolgeagenda, die Agenda 2030, trat im Januar 2016 in Kraft.

In Deutschland kam es 2001 zur Errichtung des Rat für Nachhaltige Entwicklung. 2002 verabschiedete die Bundesregierung eine Nachhaltigkeitsstrategie. Das Nationalprojekt Altmühltal-Agenda-21-Projekt war das erste Modellprojekt als Folge der Agenda 21: Mit dem Altmühltal, eine Region in Bayern, wurde versucht, die Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung auf lokaler Ebene umzusetzen. Die Initiative bezog verschiedene Akteure der Region, darunter Gemeinden, Bürgerinnen und Bürger, sowie lokale Organisationen ein, um gemeinsam an der nachhaltigen Entwicklung der Region zu arbeiten, dazu gehörten Umweltschutzprojeke ebenso wie Bildungsprojekte.

2. Die CBD, die Convention on Biological Diversity:

Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt trat am 29. Dezember 1993 in Kraft. Das internationale Umweltabkommen gilt als das wichtigste multilaterale Vertragswerk für den Schutz der globalen Biodiversität. Das ab November 1988 erarbeitete Dokument wurde auf der dafür extra anberaumten UNEP-Konferenz im Mai 1992 angenommen und wurde während der Rio-Konferenz von 186 Staaten unterzeichnet.

Die CBD verfolgt drei Hauptziele: die Erhaltung der biologischen Vielfalt, die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile und die gerechte Aufteilung der Vorteile aus der Nutzung genetischer Ressourcen. Die Konvention fördert die Entwicklung nationaler Strategien zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der Biodiversität. Drei wichtige Zusatzprotokolle ergänzen die CBD: das Cartagena-Protokoll über die biologische Sicherheit und das Nagoya-Protokoll über den Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechten Vorteilsausgleich sowie die Aichi-Ziele.

Die Aichi-Ziele waren 20 Biodiversitätsziele, die für den Zeitraum 2011-2020 im Rahmen der CBD festgelegt wurden. Diese Ziele wurden größtenteils verfehlt. Diese mangelnde Umsetzung der Aichi-Ziele war einer der Gründe, warum auf der 15. Vertragsstaatenkonferenz 2022 in Montreal ein neuer globaler Rahmen für Biodiversität (Global Biodiversity Framework) mit neuen Zielen bis 2030 beschlossen wurde.

 
 
Um das Bewusstsein der Staatengemeinschaft für die Bedeutung von Biodiversität neben anderen umwelt- und klimapolitischen Themen weiter zu stärken, beschloss die UN-Generalversammlung Dezember 2010 einen Biodiversitätsrat zu etablieren, den IPBES. Ähnlich wie der Weltklimarat, hat er die Aufgabe, die Entwicklung der natürlichen Artenvielfalt auf der Erde wissenschaftlich erfassen und die Umweltpolitik zu beraten.
Zur Umsetzung der Biodiversitätskonvention und ihrer Weiterentwicklung treffen sich Vertreter der Vertragsstaaten mittlerweile alle zwei Jahre auf einer Conference of the Parties to the Convention on Biological Diversity (COP CBD)

Querverweis:

Nagoya-Protokoll

Cartagena Protokoll

Aichi-Ziele


 
3. Forest Principles

Die Forest Principles legen einen umfassenden Rahmen für die nachhaltige Bewirtschaftung und den Schutz von Wäldern fest. Sie betonen die Notwendigkeit einer ausgewogenen Berücksichtigung ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Aspekte, die Einbeziehung von lokalen und indigenen Gemeinschaften, den Schutz der biologischen Vielfalt, die Bekämpfung von Abholzung und die internationale Zusammenarbeit.


 
Die Prinzipien betonen die Bedeutung von Wäldern für Umwelt- und Entwicklungsthemen sowie das Recht auf nachhaltige sozioökonomische Entwicklung und fordern eine ganzheitliche Betrachtung von Waldfragen und die Berücksichtigung ihrer vielfältigen Funktionen und Nutzungsmöglichkeiten. Die Prinzipien sollen für alle Arten von Wäldern in allen geografischen Regionen gelten. Sie rufen des weiteren zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Wäldern auf, um die Bedürfnisse gegenwärtiger und zukünftiger Generationen zu erfüllen und die ökologische Balance auf lokaler, nationaler, regionaler und globaler Ebene zu erhalten.

Die Forest Principles


 
 4. Die UNFCCC, das United Nations Framework Convention on Climate Change, zu deutsch: Klimarahmenkonvention

Ziel der Konvention ist es, die Treibhausgasemissionen zu stabilisieren und die Erderwärmung auf einem Niveau zu halten, um gefährliche Auswirkungen auf das Klima zu verhindern. Die UNFCCC bildet die Grundlage für wichtige Klimagipfel wie das Pariser Abkommen, bei dem sich die Länder zu konkreten Maßnahmen zur Reduktion von Emissionen verpflichten. Sie fördert internationale Zusammenarbeit und unterstützt Länder bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen und Anpassungsstrategien. Regelmäßig stattfindende Konferenzen, wie die jährlichen UN-Klimakonferenzen, dienen dazu, Fortschritte zu überprüfen und weitere Maßnahmen zu vereinbaren. Darüber hinaus müssen

alle Vertragspartner regelmäßige Berichte, sogenannte Treibhausgasinventare veröffentlichen.
 
5. Rio-Erklärung

Die Rio-Erklärung legt 27 Grundsätze fest, die das Verhältnis zwischen wirtschaftlicher Entwicklung und Umweltschutz definieren und als Leitlinien für eine nachhaltige Entwicklung dienen sollen. Die Erklärung unterstreicht, dass wirtschaftlicher Fortschritt nur in Verbindung mit nachhaltigem Umweltschutz möglich ist. In diesem Kontext wurde das Recht auf nachhaltige Entwicklung erstmals global verankert sowie das Vorsorge- und Verursacherprinzip wurden als Leitprinzipien anerkannt.

6. Vorbereitung des Übereinkommen zur Bekämpfung der Wüstenbildung: United Nations Convention to Combat Desertification in those Countries Experiencing Serious Drought and/or Desertification, particularly in Africa, UNCCD). Das Abkommen wurde 1994 in Paris unterzeichnet.
  

7. Die Commission on Sustainable Developement, CSD, Kommission für Nachhaltige Entwicklung wird in Folge gegründet. Die Kommission mit 53 Vertretern der Mitgliedstaaten hatte die Aufgabe, dem Umsetzprozess der Konferenzergebnisse zu überwachen. Auf der Rio 20+ 2012 wurde die Kommission durch das hochrangige Politische Forum für Nachhaltige Entwicklung abgelöst.

Aufgaben:

  • Überwachung der Fortschritte bei der Umsetzung der Agenda 21 und der Rio-Erklärung
  • Förderung des Dialogs zwischen Regierungen, NGOs und anderen Interessengruppen
  • Erarbeitung von Politikempfehlungen für nachhaltige Entwicklung

BRD:
In Deutschland berät der Rat für Nachhaltige Entwicklung, RNE, die Bundesregierung zur Nachhaltigkeitspolitik. Er ist in seiner Tätigkeit unabhängig und wird seit 2001 alle drei Jahre von der Bundesregierung berufen. Ihm gehören 15 Personen des öffentlichen Lebens aus der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Politik an.
Eine Nachhaltigkeitsstrategie verabschiedete die Bundesregierung 2002, darin eingeflossen sind die Ergebnisse von Konsultationen gesellschaftlicher Gruppen und Vorschläge des Rates für Nachhaltige Entwicklung eingeflossen. Die Strategie formuliert vor allem ein Leitbild nachhaltiger Entwicklung, auf das Ziele und Indikatoren aufbauen. In Fortschrittsberichten wurde die Strategie weiterentwickelt.
Zentrales Steuerungsgremium der Nachhaltigkeitspolitik der Bundesregierung ist der Staatssekretärsausschuss für Nachhaltige Entwicklung.

Querverweis:
 Devision for Sustainale Developement

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